Volleyball: BR Volleys vs. VfB Friedrichshafen
Beschreibung
Anfahrt
Die Max-Schmeling-Halle liegt im Stadtbezirk Prenzlauer Berg und ist eingebunden in den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark. Die Am nächsten gelegenen Bahnhöfe sind der U-Bahnhof Eberswalder Straße und der S+U-Bahnhof Schönhauser Allee.
Des weiteren sind die Tramstationen Milastraße und Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark jeweils ca. 600 m entfernt und fußläufig erreichbar. Wir bitten Fußgänger zu beachten, dass der Durchgang auf dem Parkplatz (durch den Jahn-Sportpark) bei Konzerten geschlossen ist, bitte nutzen Sie die Zuwegung über die Cantian- und Gaudystraße.
Bei der Planung Ihrer Anreise sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Die Max-Schmeling-Halle verfügt über keine eigenen Besucherparkplätze und im direkten Umfeld der Halle befinden sich Anwohnerparkplätze, welche der Parkraumbewirtschaftung des Bezirkes Pankow-Prenzlauer Berg unterliegen. Wir empfehlen daher die Anreise mit dem ÖPNV (S-Bahn und BVG) oder mit dem Fahrrad.
Für eine Fahrradnutzung kooperieren wir mit nextbike und haben im direkten Umfeld der Hallen mehrere Fahrrad-Stationen, eine steht direkt auf dem Vorplatz der Max-Schmeling-Halle. Informationen zur Anmeldung und zu den Kosten gibt es auf der Website. Die Fahrräder lassen sich gut mit einer Nutzung des ÖPNV kombinieren. Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen von Fahrradhelmen in die Arena nicht gestattet ist. Sie haben die Möglichkeit, diese kostenfrei an der Taschenabgabe abzugeben.
Sollten Sie dennoch mit einem KFZ anreisen, beachten Sie bitte:
Preise der Parkplätze im direkten Umfeld (sofern verfügbar): 3,00 EUR/h bei Veranstaltungen - aktuelle Preise finden Sie hier. Nutzen Sie auch die Parkhäuser in der näheren Umgebung:
Tiefgarage in der Kulturbrauerei:
Die Max-Schmeling-Halle ist fußläufig erreichbar
Mo-So von 06.00 - 0.00 Uhr geöffnet
Website
Q-Park Am Alexanderplatz:
Mo-So 24h geöffnet
Website
Einlassbestimmungen
Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist ausnahmslos Folge zu leisten. Nimmt der Ordnungsdienst Gegenstände von Besuchern in Verwahrung, hat der Besucher den Gegenstand unmittelbar nach dem Veranstaltungsende abzuholen. Unterbleibt die Abholung, ist Velomax berechtigt, den verwahrten Gegenstand zu entsorgen.
Es ist nicht gestattet,
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Taschen oder Rucksäcke, die das Format DIN A4 überschreiten (21cm x 29,7cm)Waffen jeder Art
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Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
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Metall-, Plastik- und Glasbehältnisse
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Notebooks, Tablets, Stative , Selfie-Sticks, Audio und Videorekorder, Kameras, GoPro, Kameras, Laserpointer, Trillerpfeifen, Nietengürtel
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Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes
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Kleidung, Embleme, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist
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pyrotechnische Artikel jeder Art, auch Wunderkerzen
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Kinderwagen
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sperrige und gefährliche Gegenstände jeder Art z.B.: Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte); Regenschirme (ausgenommen Knirpse Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind
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Gegenstände aus zerbrechlichen oder splitternden Materialien
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bei Sportveranstaltungen i.d.R. großflächige Spruchbänder über 1,0 m², bei Konzerten und sonstigen Entertainment-Veranstaltungen i.d.R. nicht über DIN A3, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, große Mengen Konfetti etc.
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mechanisch, elektrisch oder andersartig (z.B. pneumatisch) betriebene Lärminstrument (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfaren, Vuvuzelas)
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Speisen und Getränke (ausgenommen Speisen und Getränke, die aus gesundheitlichen Gründen mitgeführt werden sowie für die Verpflegung von Babys und Kleinkindern)
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Tiere (ausgenommen Blindenhunde) mitzuführen