Absage der Delegiertenversammlung für den 06.11.2020
Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens der COVID-19-Pandemie und der nun vom Berliner Senat beschlossenen besonderen Beschränkungen hat sich das Präsidium des SCC BERLIN entschieden, unsere Delegiertenversammlung am 6. November abzusagen. Wir tun dies in Verantwortung vor der Gesundheit unserer Mitglieder und in der Hoffnung, die Sitzung so bald wie möglich regulär nachholen zu können. Wir rechnen mit einem neuen Termin im ersten Quartal 2021 und würden diesen rechtzeitig bekannt geben.
Da die diesjährige Sitzung auch turnusmäßige Wahlen vorgesehen hat, teilen wir Folgendes mit: Unsere bisherige Satzung sieht bezüglich des Präsidiums oder anderer Organe des Vereins ein Verbleiben im Amt nach Ablauf der Wahlperiode nicht ausdrücklich vor. Gemeinhin würde man jedoch von einer kommissarischen Fortführung der Amtszeit bis zu Neuwahlen ausgehen können. Dies ist aber umstritten. Sehen Satzungen vor, dass Vorstandsmitglieder nur für eine bestimmte Zeit bestellt wurden, endete deren Amtszeit nach Meinung einiger Juristen automatisch mit Zeitablauf. Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied dann nicht rechtzeitig neu bestellt werden kann, würde somit die Gefahr der Handlungsunfähigkeit mangels ordnungsgemäßer Vertretung des Vereins bestehen. Diese Unsicherheit hat der Gesetzgeber bereits im Frühjahr 2020 gesehen und vorsorglich das Verbleiben im Amt geregelt, wenn wegen der COVID-19-Pandemie Sitzungen und damit Wahlen nicht stattfinden können. Um die betroffenen Vereine ohne ausdrückliche Satzungsregelung in die Lage zu versetzen, auch bei Versammlungsbeschränkungen erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, wurde nun geregelt, dass Vorstandsmitglieder, deren Bestellung in diesem Jahr abläuft, im Amt bleiben, bis sie abberufen werden oder ein Nachfolger gewählt wird (siehe § 5 Abs.1 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie). Dies gilt auch in den Abteilungen und Abteilungsvorständen. Diese Regelung galt bisher nur für den Fall, dass er ausdrücklich in die Satzung aufgenommen worden war. Nun aber ist hier durch die neue gesetzliche Regelung nichts zu befürchten oder zu veranlassen.
Für die nächste stattfindende Delegiertenversammlung haben wir dennoch die Übernahme solcher Regelungen in die SCC Vereinssatzung als Satzungsänderung vorgesehen.
Wir bedauern diese kurzfristige Absage außerordentlich und hoffen darauf, Sie bei der dann hoffentlich bald stattfindenden Delegiertenversammlung gesund wiederzusehen. Kommen Sie gut durch diese herausfordernde Zeit!
Euer SCC-Präsidium