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Öffnung der Sportplätze (ungedeckte)

wie bereits am vergangenen Donnerstag angekündigt, stehen ab sofort, auf Grundlage der Bedingungen und Auflagen des im Anhang beigefügten § 7 die folgenden Sportstätten:

• Stadion Wilmersdorf
• Hubertussportplatz
• Mommsenstadion
• Hans-Rosenthal-Sportanlage
• Westend
• Jungfernheide und die
• Tennisplätze Harbigstraße


von montags bis sonntags, also die ganze Wochen über, täglich von 12:00 bis 20:00 Uhr dem Individualsport zur Verfügung.
Genannte Sportanlagen können unter der Voraussetzung der Einhaltung der in der Anlage beigefügten Bedingungen in Anspruch genommen werden.

Die Nutzung des Mommsenstadion ist bitte mit der SCC-Geschäftsstelle abzusprechen.


Folgende Voraussetzungen und Bedingungen müssen bitte eingehalten werden:

Erlaubt ist, ohne dass eine Gruppenbildung ausgeübt wird:
1. das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien soweit es alleine erfolgt,
2. mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
3. mit einer anderen Person (im Zusammenhang mit der Erlaubnis zu 1. oder zu 2.),
4. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwingend eingehalten wird,
5. das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, um das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen,
6. das Nutzen der Wiesen und Freiflächen der Sportanlage, ausschließlich für die sportliche Betätigung,
7. das Nutzen gesonderter WC-Anlagen.

Untersagt ist:
1. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness,
2. das Nutzen der Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten. Diese bleiben geschlossen.

Wichtiger Hinweis vom Sportamt:
Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.
Wir weisen darauf hin, dass mit der Neuregelung die bisherigen corona-bedingten Vorgaben für das Sporttreiben auf Sportanlagen lediglich graduell gelockert werden. Ziel der Regelung ist es, die Sport- und Bewegungsflächen für die Stadtgesellschaft insgesamt zu erweitern und auf diese Weise die öffentlichen Grünanlagen zu entlasten. Die Regelung beendet nicht die im Grundsatz weiterhin bestehende Ausnahmesituation auch auf den Sportanlagen und beinhaltet keine Rückkehr zum regulären Vergabe- und Sportbetrieb. Eine exklusive Vergabe von Zeiten oder Flächen für Vereine ist grundsätzlich nicht vorgesehen, auch nicht für Einzeltraining.
Insoweit wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Vereinssport, ob Mannschaftssport oder Einzelsport, wie beispielsweise die Leichtathletik, keine Zeiten zur vereinssportgemäßen Nutzung der o. g. Sportanlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Es steht jedem/r Vereinssportler*in - in der Rolle eines/r Individualsportlers*in - frei, die Sportanlagen unter den Vorgaben zu nutzen. Hierbei ist jedoch nicht ein Bezug auf den Vereinssport entscheidend, sondern die Nutzung erfolgt in der gleichen Rolle wie ein/e vereinsungebundene/r oder Freizeitsportler*in. Dies ist bitte ebenfalls zu beachten.
Trotz der nach wie vor gegebenen Einschränkungen in der Nutzung der Sportanlagen, sind die getroffenen Entscheidungen ein ganz kleiner Schritt in die Richtung Normalität. Wir bitten Sie herzlich, die Vorgaben und Bedingungen stringent einzuhalten. Es geht um Ihre Gesundheit und um die aller Sporttreibenden auf den Sportanlagen. Der Berliner Fußball-Verband e.V. hatte in der Vergangenheit einmal eine Kampagne laufen: „Fair geht vor“. Bitte seien Sie in Sachen Gesundheitsvorsorge ebenfalls fair, gegenüber sich und allen anderen Sporttreibenden.