Sporthallen-Nutzung ab 08 Juni 2020// update
Liebe SCCer, mit der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungs-maßnahmenverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 28. Mai 2020 hat der Senat beschlossen, die Turn- und Sporthallen für den Vereinssport wieder frei zu geben.
Unser Bezirk hat zunächst folgende 25 Sporthallen frei gegeben (update vom 22.06.20):
- Kurt-Weiß-Sporthalle (Grunewald Grundschule)
- Ruth-Cohn-Schule (ab 15.06.)
- Peter-Ustinov-Schule
- Hildegard-Wegscheider-Gymnasium
- ISS am Schloss
- Ernst-Adolf-Eschke-Schule für Gehörlose
- Alt-Schmargendorf-Grundschule
- Kathariana-Heinroth-Grundschule
- Grundschule am Rüdersheimer Platz
- Joan-Miró-Grundschule
- Erwin-von-Witzleben Grundschule
- Helmuth-James-v.-Moltke-Schule
- Reinhold-Otto-Grundschule
- Charles-Dickens-Grundschule
- Wald-Grundschule
- Ludwig-Cauer-Grundschule
- Anna-Freud-Schule (OSZ)
- Eichendorff-Grundschule
- Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule
- Mierendorff-Grundschule
- Nehring-Grundschule
- Reinhold-Otto-Grundschule
- Grunewald-Grundschule
- Carl-Orff-Grundschule
- Birger-Forell-Grundschule
- Friedensburg-Schule
- Paula-Fürst-Schule
- Otto-von-Guericke-Schule
- Reinfelder-Schule
- Ernst-Adolf-Eschke-Schule für Gehörlose
- Comenius-Schule
- Gottfried-Keller-Gymnasium
- Herder-Gymnasium
- Friedrich-Ebert-Gymnasium
- Goethe-Gymnasium
- Leopold-Ullstein-Schule
- Nelson-Mandela-Schule
- Harald-Mellerowicz-Sporthalle
- Mommsenstadion (Mehrzweckhalle)
- Sporthalle Schloßstr. 1
- Sporthalle Charlottenburg (Sömmeringstr.)
- Gretel-Bergmann-Sporthalle
- Werner-Ruhemann-Sporthalle
- Horst-Käsler-Sporthalle
Weitere Sporthallen sollen in der nächsten Woche folgen.....
Bei der Nutzung der Turn- und Sporthalle, auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARSCoV-2-Virus, da Sie sich nicht an frischer Luft im Freien befinden.
Weiterhin wird darum gebeten das richtige Infektionsschutzverhalten zubeachten:
a) Überall Abstand halten – mindestens 1,5 m.
b) Hände gründlich und regelmäßig mit Seife waschen.
c) Mund- und Nasenschutz tragen, wann immer dies möglich und zweckmäßig ist, ohne den Mindestabstand dabei zu vernachlässigen.
d) Besser nicht Gesicht, Hände anfassen, das Berühren von Geländern/Handläufen vermeiden, stattdessen bei Türgriffen, Schaltern etc. beispielsweise den Ellbogen oder einen Gegenstand benutzen).
e) Den Mindestabstand auch beim Essen und Trinken einhalten.
f) Beim Husten und Niesen Einmal-Taschentücher verwenden oder in den Ellbogen husten oder niesen.
Umkleiden und Toiletten
sind zur Benutzung nur zum Abstellen / Ablegen von Schuhen, Taschen und Jacken der Sportlerinnen und Sportler freigegeben, wenn in den Umkleiden eine ausreichende Belüftung oder das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m sicher gewährleistet werden kann. Ein Umkleiden ist nicht möglich.
Wasch-/Duschräume
Diese sind allein zum Zwecke des Händewaschens geöffnet. Es werden Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Elektrische Handtrockner sind nicht zu verwenden.
Die Nutzung separater Duschräume ist nicht gestattet. In Wasch-/Duschräumen werden die Duschen in geeigneter Weise abgesperrt, bzw. als „gesperrt“ gekennzeichnet.
Für eine maximale Lüftung von Halleninnenraum und Umkleiden ist zu sorgen. Bei einer Ausstattung lediglich mit Kippfenstern sind alle Fenster während des Sportbetriebs offen zu halten. Sofern die Möglichkeit einer Stoß- oder Querlüftung besteht, ist diese nach jeder Nutzungseinheit (spätestens nach zwei Stunden) für die Dauer von zehn Minuten vorzunehmen. Raumlufttechnische Anlagen sind nur ohne Umluft zu betreiben. Soweit keine der genannten Lüftungsmöglichkeiten besteht, wird die Sporthalle nicht für den Sportbetrieb geöffnet.
Die Größe einer Nutzergruppe beträgt maximal 12 Personen (inkl. Übungsleiter*in, Betreuer*in).
Zuschauer*innen und/oder Begleitpersonen
Diese sind in der Sporthalle nicht zugelassen. Der Aufenthalt aller nicht zur eigentlichen Nutzendengruppe zählenden Personen in der Sporthalle, einschließlich der Nebenräume, ist unzulässig. Dies gilt auch für Eltern, Familienangehörige und sonstige Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler. Hiervon ausgenommen ist das Bringen und Abholen von Kindern zu und von ihren jeweiligen Sportangeboten, soweit die Kinder hierzu nicht selbstständig in der Lage sind und die Sporthalle nach dem Bringen bzw. Abholen der Kinder unverzüglich verlassen wird.
Kontaktlisten
Die für die jeweiligen Nutzendengruppen verantwortlichen Übungsleitenden / Hygienebeauftragten haben Anwesenheitslisten zu führen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die nutzende Sportorganisation hat sicherzustellen, dass die Vergabestelle jederzeit weiß, bei wem die Anwesenheitsliste einer Sporteinheit hinterlegt ist, um ggf. eine schnelle Information durch die Gesundheitsämter über einen Infektionsfall zu gewährleisten.
Die Anwesenheitslisten sind durch die Übungsleitung für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Sporteinheit geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Sporteinheit Ansteckungsverdächtige oder Ansteckungsverdächtiger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu löschen oder zu vernichten.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen/Euch die SCC-Geschäftsstelle zur Verfügung.